- amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Approbationsurkunde
- oder Berufserlaubnis nach § 10 BÄO
- ausgefüllter Meldebogen* mit Originalunterschrift
-
bei Führen eines deutschen Titels: amtlich beglaubigte Kopie der Promotionsurkunde
- bei Führen eines ausländischen Titels: amtlich beglaubigte Kopie sowohl der ausländischen Verleihungsurkunde als auch der deutschen Übersetzung oder amtlich beglaubigte Kopie einer lateinischen Urkunde
Selbstverständlich können Sie das Meldeformular auch direkt beim Ärztlichen Bezirksverband Oberbayern oder der Geschäftsstelle erhalten bzw. vor Ort ausfüllen.
Sie haben auch die Möglichkeit, dort die Urkunden - kostenlos - beglaubigen zu lassen.